Kosten

Hinweise:

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.

Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.

Kinder von 0-2 Jahren
bis zum vollendeten 2. Lebensjahr

  tgl. Buchungszeit*   mtl. Elternbeitrag*
  2 - 3 Stunden   178,- €
  3 - 4 Stunden   218,- €
  4 - 5 Stunden   238,- €
  5 - 6 Stunden   263,- €
  6 - 7 Stunden   288,- €

 

* zzgl. Materialkosten/Spielgeld in Höhe von monatlich 5,- €

Kinder von 2-3 Jahren
bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

  tgl. Buchungszeit*   mtl. Elternbeitrag*
  2 - 3 Stunden   170,- €
  3 - 4 Stunden   205,- €
  4 - 5 Stunden   227,- €
  5 - 6 Stunden   253,- €
  6 - 7 Stunden   281,- €

 

* zzgl. Materialkosten/Spielgeld in Höhe von monatlich 5,- €

ab dem 3. Lebensjahr

  tgl. Buchungszeit*   mtl. Elternbeitrag*
  5 - 6 Stunden   171,- €
  6 - 7 Stunden   205,- €

 

* zzgl. Materialkosten/Spielgeld in Höhe von monatlich 5,- €