Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.
tgl. Buchungszeit* | mtl. Elternbeitrag* |
2 - 3 Stunden | 178,- € |
3 - 4 Stunden | 218,- € |
4 - 5 Stunden | 238,- € |
5 - 6 Stunden | 263,- € |
6 - 7 Stunden | 288,- € |
* zzgl. Materialkosten/Spielgeld in Höhe von monatlich 5,- €
tgl. Buchungszeit* | mtl. Elternbeitrag* |
2 - 3 Stunden | 170,- € |
3 - 4 Stunden | 205,- € |
4 - 5 Stunden | 227,- € |
5 - 6 Stunden | 253,- € |
6 - 7 Stunden | 281,- € |
* zzgl. Materialkosten/Spielgeld in Höhe von monatlich 5,- €
tgl. Buchungszeit* | mtl. Elternbeitrag* |
5 - 6 Stunden | 171,- € |
6 - 7 Stunden | 205,- € |
* zzgl. Materialkosten/Spielgeld in Höhe von monatlich 5,- €